Auf Sportplätzen ab sofort Maskenpflicht für alle außer Spieler!
Liebe Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter,
liebe Vereine und Fans des heimischen Fussballsports,
der Schwalm-Eder-Kreis reagiert mit erweiterten Maßnahmen auf das dynamische Infektionsgeschehen in Zusammenhang mit der Corona-Pandemie.
Ab dem 22.10. gilt die Allgemeinverfügung, welche vorerst bis zum 30. November 2020 in Kraft ist, jedoch je nach Entwicklung der aktuellen Lage verlängert werden kann.
Für alle Sportveranstaltungen in allen Kommunen im Schwalm-Eder-Kreis gilt eine Maskenpflicht u.a.
- auf Sportplätzen bei Spielbetrieb (gilt nicht für aktiv am Spielbetrieb Teilnehmende),
- auf Spiel- und Bolzplätzen
Weitere Einschränkungen:
- Bei Sportveranstaltungen, die nicht im Freien stattfinden (Sporthallen u. DGH) sind mit Inkrafttreten der Allgemeinverfügung keine Zuschauer mehr zugelassen. Ausgenommen hiervon ist jeweils eine erziehungsberechtigte Person pro Minderjährigem/Minderjähriger.
- Sportveranstaltungen im Freien sind auf eine Gesamtteilnehmerzahl von 150 Personen zu begrenzen. Darin eingeschlossen sind auch die Aktiven sowie Funktionäre.